Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB’s des Leistungserbringers Steinreinigung Steffens

Der Kunde willigt in folgende Situation ein wenn er ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung unterschreibt. Bei den Dienstleistungen können folgende Situationen auftreten: Schwarzalgenbefall ist nicht immer komplett entfernbar. Anorganische Rückstände sind separat zu behandeln bspw. (Rost, Öl, Farben o. Ä) zu überdachten Flächen kann ein Farbunterschied sein.

Altes festes Fugenmaterial kann bei der Reinigung herausbrechen. Beim verfugen von Romex (Feste Fuge) oder ähnlichem Material (Lose Quarzsandfuge), kann es durch die Untergrundbeschaffung sein, das an etlichen stellen durch Wurzeln oder Unebenheiten wieder Moos oder Unkraut hervor sprießt jedoch nicht vollflächig. Der Sand ist kein Unkrautbekämpfungsmittel.

Die Langzeitwirkung und Gewährleistung der Imprägnierung wird nur gegeben wenn der Kunde den Jährlichen Flächendienst in Anspruch nimmt.

Bei dem verfugen können Sandkrümel oder Rückstände des Materials entstehen die laut Hersteller nach 4-6 Wochen komplett abgetreten werden. Für verstopfte Bodenabflüsse haftet der Auftraggeber.

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